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kommen sich muthmaasslich auf die steuerpflichtige Höhe beläuft (782). Dadurch ist zwar die Last der Geschäfte erheblich vermindert, wie diess schon aus den eben angeführten Zahlen der im Jahre 1843 (420,000) und im Jahre 1850 (350,000) eingeschätzten Personen hervorgeht. Indess hat man sich freilich der Gefahr ausgesetzt, Einnahmeverluste zu erleiden. Wenn die Hauswirthe und Prinzipale auf deren gutachtliche Schätzung es doch ankommt, ohne dass sie für Irrthümer praktisch verantwortlich gemacht werden können es unterlassen, Jemand auf die Liste zu setzen, kann derselbe den Steuerbehörden leicht entgehen. Die Personalkenntniss, welche die Steuerveranlager und Aufseher sich selbst erworben haben, nebst den Mitteln, welche Adresskalender u. s. w. darbieten, werden schwerlich überall hinreichen, um dem Bestreben der Steuerpflichtigen, sich der Steuer zu entziehen, die Wage zu halten (794). Die Ansprüche auf Steuerfreiheit wegen der geringen Höhe des Einkommens müssen bei dem Steuerveranlager (assessor) nebst einer ausführlichen Angabe der Einkommenverhältnisse eingereicht werden. Diese Deklarationen werden in eine besondere Rolle eingetragen, und von dem Aufseher (surveyor) geprüft. Findet der letztere kein Bedenken was er durch Beifügung seiner Namenschiffre zu bezeichnen pflegt so wird der Name des Betreffenden ohne Weiteres von der Liste gestrichen. Beanstandet der Aufseher den Anspruch was er durch das Zeichen des Kreuzes (†) auszudrücken pflegt, so prüfen die Beigeordneten denselben auf dem gewöhnlichen Wege und die Generalkommissarien entscheiden darüber schliesslich (743. 746. 573).

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Ist die Steuer bereits entrichtet, obwohl das Einkommen des Betreffenden die steuerpflichtige Höhe nicht erreicht, so muss derselbe sich mit seinem Gesuche um Rückerstattung der Steuer an die Specialkommissarien wenden. Wie das System der indirekten Besteuerung des Einkommens an Renten, Dividenden und Zinsen die Nothwendigkeit von Steuerrückerstattungen in grosser Ausdehnung mit sich führt, indem jeder Pächter und Gewerbtreibende, ingleichen jede Aktiengesellschaft, die Bank, die Ostindische Kompagnie u. s. w. er

mächtigt und verpflichtet sind, bei den von ihnen gezahlten Renten, Zinsen und Dividenden die Steuer in Abzug zu bringen, ohne Rücksicht darauf, ein wie hohes Einkommen der Zins- oder Rentenberechtigte beziehe, ist bereits oben näher angegeben.

Alle auf Steuerrückerstattungen bezüglichen Geschäfte sind, wie schon erwähnt, einem der drei Specialkommissarien übertragen, während die andern beiden die Einschätzung der Steuerpflichtigen, welche sich an ihr Forum wenden, bewirken (545-48). Die Geschäfte dieses Beamten sind höchst umfangreich; an einem Tage pflegen 3-400 Gesuche um Steuerrückerstattungen einzugehen und im Laufe des Jahres steigt die Zahl der Rückforderungen bis auf 70,000; damit ist der Kreis seiner Amtsthätigkeit noch nicht einmal vollständig bezeichnet '). Dem Specialkommissar ist daher ein weitläufiges Bureau mit 25-29 Sekretären untergeordnet, welches in zwei Hauptabtheilungen, jede mit ihrem besonderen Vorstande, zerfällt. Die eine Abtheilung hat die Steuerrückforderungen zu prüfen, welche sich auf die von der Bank, von der Ostindischen Kompagnie, der Südseekompagnie und der Staatsschuldenverwaltung bei der Zinszahlung gemachten Abzüge beziehen (stock claims); die andere die Rückerstattungen, welche wegen der von Privatpersonen innebehaltenen Steuer geltend gemacht werden (certi・ficate claims). Die Gründe dieser Unterscheidung sind folgende.

Jeder Antrag auf Rückerstattung der bereits erhobenen Steuer muss zunächst durch ein Zeugniss zweier Kommissarien (des Bezirkes) und des Steueraufsehers, dass der Reklamant weniger als 150 (jetzt 100) 7. an Einkommen beziehe, begründet sein. Ehe die Rückzahlungsordre erfolgen kann, muss ferner

1) Zu dieser Zahl von Steuerrückforderungen kommen nämlich noch die Anträge auf Steuerbefreiungen von Seiten der milden Stiftungen etc., welche sich nicht an die Generalkommissarien (des Bezirkes), sondern an die Specialkommissarien in London zu wenden haben. Ausserdem ist eine weitläufige Correspondenz mit der Bank, Ostindischen Kompagnie etc. zu führen, wie im Texte näher beschrieben ist. Die Verhandlungen über die verschiedenen Anträge auf Steuerrückerstattungen und Steuerbefreiungen füllen jedes Jahr gegen 300 Bände (562). (Ueber die angeführten Zahlen vergl. die Beilage Nr. 1 zu dem Ausschussbericht Th. II. S. 402.)

eine Bescheinigung (certificate) darüber beigebracht werden, dass die Steuer, welche zurückgefordert wird, auch wirklich bezahlt sei (von dem Pächter, Kaufmann etc., welcher an den Zinsen den Abzug gemacht hat) und, dass der Reklamant der rechtmässige Eigenthümer der Zins-, Grund- oder Hausrente ist, bei welcher die Steuer durch Abzug auf indirektem Wege entrichtet worden (179. 661). Diese Bescheinigung muss bei den von Privatpersonen gemachten Abzügen von Seiten der Lokalbehörden erfolgen, und verursacht, wie man entnehmen kann, viele weitläufigkeiten, weil der Zins- oder Rentenberechtigte sehr häufig an einem andern Orte wohnt, als der Zins- oder Rentenzahlende. Die Steuerbehörden beider Orte müssen bei Ausstellung dieser Bescheinigung conkurriren ').

In Beziehung auf die Bestätigung der erfolgten Steuerzahlung und der Rechtmässigkeit des Besitzes hat man bei den von den öffentlichen Kassen (der Bank, dem Südseehaus, dem Ostindischen Hause und der Verwaltung der Staatsschuld) gezahlten Zinsen, Jahrgelder und Dividenden kürzere Mittel. Nach dem in England herrschenden System der Verwaltung dieser Institute sind die Namen der Inhaber von Staatsschuldscheinen, sowie von Aktien dieser öffentlichen Körperschaften, in den Büchern derselben eingetragen. Das Bureau des Specialkommissars besitzt Abschriften dieser Bücher. Aus denselben ist nun sofort zu entnehmen, ob der Reklamant rechtmässiger Eigenthümer von Papieren der vorbenannten Art, sowie auch, ob bei der Auszahlung der Zinsen an ihn, die Steuer wirklich zurückbehalten ist. Bei den genannten Verwaltungen (der Bank, der

1) Die Lästigkeit dieser Formen hat in den ersten Jahren, solange die Besteuerten mit den einzuschlagenden Schritten weniger bekannt waren, und die Steuer für eine vorübergehende hielten, viele vermocht, ihre Ansprüche auf Rückerstattung der Steuer nicht geltend zu machen. Jetzt ist das anders geworden, und es werden im Gegentheil viele ungerechtfertigte Ansprüche erhoben (209. 210. 185-688). Ueber das Verfahren bei Prüfung der Forderungen auf Steuerrückerstattung habe ich mich, abgesehen von den im Berichte des Parlaments - Ausschusses enthaltenen Nachrichten noch der mündlichen Belehrung des Herrn Charles Pressly (Mitglied des Board of Inland Revenue) zu erfreuen gehabt.

Südseekompagnie, der Ostindischen Kompagnie und der Staatsschuld) hat man die mit den Steuerforderungen verbundenen Geschäfte noch ferner vermindert. Man fertigt eine Liste aller Personen an, welche im Besitz von Papieren (stocks) der genannten Art sind, und deren Einkommen nach einer bereits früher vorgenommenen Prüfung ihrer Verhältnisse die steuerpflichtige Höhe nicht erreicht. Die Verwaltungen dieser Anstalten sind angewiesen, bei Zahlung der Zinsen an die auf dieser Liste verzeichneten Personen keinen Abzug zu machen, und so die Verhandlungen über die Rückbezahlung der Steuer zu vermeiden (578-584). Die Zahl der auf dieser Liste befindlichen Personen ist sehr bedeutend in runder Summe 38,000. In einem einzigen Jahre 1848-49 wurden den bereits darauf stehenden über 9000 neu hinzugefügt 1).

Allerdings ist nicht zu verkennen, dass auch diese Erleichterung des Geschäftsganges manchen Steuerumgehungen das Thor öffnet. Die Verhältnisse der einmal auf der Liste befindlichen Personen werden ohne besondere Veranlassung nicht von neuem untersucht. So mag es oft geschehen, dass ihr Einkommen sich bis auf die steuerpflichtige Höhe vermehrt, und sie doch von der Steuer frei bleiben, wenn sie nicht gewissenhaft genug sind, die Verbesserung ihrer Lage den Steuerbehörden selbst anzuzeigen (602-610).

Schliesslich mag noch bemerkt werden, dass die Mehrzahl der Steuerforderungen von den Sekretären erledigt wird und erledigt werden kann, weil es sich hauptsächlich darum handelt, zu prüfen, ob die vorschriftsmässigen Zeugnisse beigebracht sind. Hat der Sekretär Bedenken, so trägt er sie dem Vorstande des Bureaus vor; und nur wenn auch dieser die Sache nicht entscheiden zu dürfen glaubt, also nur in dritter Instanz kommt sie vor den Specialkommissar, von der ganzen Zahl (70,000) nicht mehr als 3-400, bei denen es sich um Entscheidung eines Grundsatzes, insbesondere darum handelt, ob eine nach dem Ablauf von drei Jahren geltend gemachte Rückforderung noch be

1) Beilage Nr. 1 zum Berichte. des Parlaments - Ausschusses Th. II. S. 402. Vgl. Fr. 599.

rücksichtigt werden kann. Der Regel nach ist der Zeitraum von drei Jahren der Präclusivtermin und alle nach Ablauf desselben vorgebrachten Ansprüche bescheiden die Sekretäre abschläglich. Nur der Specialkommissar kann unter besondern Umständen eine Ausnahme gestatten (550-553. 628-645). Man sieht, wie auch hier die Oberbehörden den untern eine selbstständige Wirksamkeit einräumen, und sich nur die Kontrolle, sowie die Entscheidung über die in Frage kommenden Grundsätze vorbehalten ').

1) Die Fortsetzung im nächsten Hefte wird von den Ergebnissen der englischen Einkommensteuer und den Anträgen auf Umgestaltung derselben handeln und allgemeine Bemerkungen über die Grundsätze der Steuervertheilung beifügen.

Zeitschr. für Staatsw. 1854. 2s Heft.

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