Εικόνες σελίδας
PDF
Ηλεκτρ. έκδοση
[ocr errors]
[ocr errors]

monte und Gemeinsinn, Freiheit und Zwang vereinigt, wäre namentlich period to recommected

[ocr errors]

für die Uebergangszeit zu empfehlen, wo die socialistischen Institutionen innerhalb der individualistisch erzogenen Volksmassen zu wirken hätten.

Between

c) Das Recht auf Arbeit.
actual

Zwischen dem heutigen Privatrecht und der Güterverteilung nach dem Arbeitsertrag oder dem Bedürfnis, welche die letzten Zielpunkte bezeichnen, denen die socialistische Bewegung entgegenstrebt, sind unendlich zahlreiche Vermittelungen denkbar. Eine dieser Vermittelungen ist das sogenannte Recht auf Arbeit, welches durch die Ereignisse des Jahres 1848 und neuerdings durch eine im deutschen Reichstag abgegebene Aeusserung des Fürsten Bismarck eine grössere historische

-

event

7

In der Sitzung des deutschen Reichstages vom 9. Mai 1884 bei der Beratung über die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Socialdemokratie vom 21. Oktober 1878 gab der Reichskanzler Fürst Bismarck folgende Erklärung ab: „Ich will mich nun dahin resumieren, geben Sie dem Arbeiter das Recht auf Arbeit, solange er gesund ist, geben Sie ihm Arbeit, solange er gesund ist, sichern Sie ihm Pflege, wenn er krank ist, sichern Sie ihm Versorgung, wenn er alt ist wenn Sie das thun und die Opfer nicht scheuen und nicht über Staatssocialismus schreien, sobald Jemand das Wort,Altersversorgung ausspricht, wenn der Staat etwas mehr christliche Fürsorge für den Arbeiter zeigt, dann glaube ich, dass die Herren vom Wydener Programm ihre Lockpfeife vergebens blasen werden, dass der Zulauf zu ihnen sich sehr vermindern wird, sobald die Arbeiter sehen, dass es der Regierung und den gesetzgebenden Körperschaften mit der Sorge für ihr Wohl ernst ist." (Stenographische Berichte über die Verhandlungen des Reichstags, Session 1884, Bd. 1, S. 481.) Im weiteren Verlaufe derselben Sitzung antwortete Fürst Bismarck auf eine Rede des Abgeordneten Eugen Richter folgendermassen: „Ich will zunächst die wichtigste Frage beantworten, die er (der Abg. Richter) überhaupt berührt hat, das Recht auf Arbeit. Ja, ich erkenne ein Recht auf Arbeit unbedingt an und stehe dafür ein, solange ich auf

[merged small][ocr errors]

offshort importance Bedeutung erlangt hat. Es ist Es ist eine Abart des Rechtes auf Existenz welche auf unsere gegenwärtige Privatrechtsordnung gepfropft werden soll.

Путь

lies appears Der Gedanke, welcher dem Recht auf Arbeit zu Grunde liegt, scheint durch einige fundamentale Bestimmungen über legislature. die staatliche Armenpflege, welche in verschiedenen Gesetz-v tigally gebungen fast gleichlautend vorkommen, angeregt worden zu sein. Das englische Armengesetz vom Jahre 1601,8 die

[ocr errors]

diesem Platze sein werde. Ich befinde mich dabei nicht auf dem Boden des Socialismus, der erst mit dem Ministerium Bismarck seinen Anfang genommen haben soll, sondern auf dem Boden des preussischen Landrechts (folgt ein Citat des preuss. L.-R. II, Tit. 19, §. 1 u. 2, welche Paragraphen unten in der Note 10 abgedruckt sind; nach Verlesung des §. 1 ertönen Zwischenrufe,Armenpflege'). Nun, meine Herren, wo ist denn Ihr unartikulierter höhnischer Zuruf, den Sie vorhin machten? Ist nicht das Recht auf Arbeit zur Zeit der Publikation des Landrechts offen proklamiert? Ist es nicht in unseren ganzen sittlichen Verhältnissen begründet, dass der Mann, der vor seine Mitbürger tritt und sagt: ich bin gesund, arbeitslustig, finde aber keine Arbeit berechtigt ist zu sagen: gebt mir Arbeit! und dass der Staat verpflichtet ist, ihm Arbeit zu geben!? Der Herr Vorredner hat gesagt, der Staat werde grosse Unternehmungen machen müssen. Ja, das hat er schon gethan in Zeiten der Not, wie 1848, wo infolge des Ueberschäumens der fortschrittlichen Bewegung die Arbeitslosigkeit und der Geldmangel gross waren. Wer erinnert sich nicht noch der Rehberger mit ihrer roten Hahnfeder und ihren langen Stiefeln? Da hat der Staat es für seine Pflicht gehalten, diesen Leuten es waren zum grossen Teil Bummler, aber auch ehrliche Leute darunter, die in der That nicht wussten, wovon sie leben sollten Arbeit zu verschaffen. Wenn ähnliche Notstände eintreten, so, glaube ich, ist der Staat noch heute verpflichtet, und der Staat hat so weitreichende Aufgaben, dass er dieser seiner Verpflichtung, arbeitslosen Bürgern, die Arbeit nicht finden können, solche zu verschaffen, wohl nachkommen kann. Er lässt Aufgaben ausführen, die sonst aus finanziellen Bedenklichkeiten vielleicht nicht ausgeführt werden würden; ich will sagen, grosse Kanalbauten, oder was dem analog ist. Es giebt ja eine Menge ausserordentlich nützlicher Einrichtungen anderer Art." (Stenographische Berichte a. a. O., S. 500.)

[ocr errors]

8 Act for the relief of the poor: 43 Elisabeth c. 2, 1601, sect. 1:

[ocr errors]

Constitution

[ocr errors]
[ocr errors]
[ocr errors]

französischen Verfassungen vom Jahre 1791 und 17939 und das preussische Landrecht vom 5. Februar 1794 10 setzen überein

paria

an

(Last) stimmend fest, dass der Staat oder die staatlichen Verbände (Gemeinde, Kirchspiel u. s. f.), die Verpflichtung haben, die unterstützen oder ihnen Arbeit zu ferNevertheless schaffen. Dennoch ist das Recht auf Arbeit von dem Recht relied auf Unterstützung, auch wenn diese durch Verschaffung von

Armen enheter zu

for

They (die Armenaufseher) shall take order from time to time . . . setting to work the childrens of all such whose parents shall not . . be thought able to keep and maintain their children; and also for setting to work all such persons, married or unmarried, having no means to maintain them, use no ordinary and daily trade of life to get their living by; and also to raise weekly or otherwise . . in the said parish in such competent sum and sums of money as they shall think fit, a convenient stock, of flax, hemp, wool, thread, iron and other necessaries ware and stuff to set the poor on work and also competent sums of money for and towards the necessary relief of the lame, impotent, old, blind and such other among them, being poor and not able to work, and also for the putting out of such children to be apprentices, to be gathered out of the same parish, according to the ability of the same parish. Vgl. Aschrott, Das englische Armenwesen 1886, S. 10 ff.

9 Constitution de la république française vom 24. Juni 1793: Déclaration des droits de l'homme et du citoyen, art. 21: Les secours publics sont une dette sacrée. La société doit la subsistance aux citoyens malheureux, soit en leur procurant du travail, soit en assurant les moyens d'exister à ceux qui sont hors d'état de travailler. Vgl. auch die französische Konstitution vom 3. Sept. 1791, Tit. 1.

10 Preussisches Landrecht, Teil II, Tit. 19, §. 1, 2: Dem Staate kommt es zu, für die Ernährung und Verpflegung derjenigen Bürger zu sorgen, die sich ihren Unterhalt nicht selbst verschaffen und denselben auch nicht von anderen Personen, welche nach besonderen Gesetzen dazu verpflichtet sind, erhalten können. Denjenigen, welchen es nur an Mitteln und Gelegenheit, ihren und der Ihrigen Unterhalt zu verdienen, mangelt, sollen Arbeiten, die ihren Kräften und Fähigkeiten angemessen sind, angewiesen werden. Diese Bestimmungen, welche nach ihrem Wortlaut sehr weit gehen, haben in Wirklichkeit nur die Armenunterstützung im Auge.

well

[ocr errors]
[ocr errors]

Arbeit gewährt wird, wohl zu unterscheiden. Denn das Recht auf Arbeit hat im Sinne der socialistischen Auffassung den right to this property Charakter einer vermögensrechtlichen Verbindlichkeit, der auf Seite des Staates durchaus keine Liberalität zu Grunde liegt, seine Ausübung setzt deshalb auch nicht Dürftigkeit des Berechtigten voraus, und die Erfüllung dieses Anspruches darf nicht wie die Armenunterstützung unter verletzenden Formen stattfinden. 11

[ocr errors]
[ocr errors]

t

[ocr errors]

Edikt

Ebenso muss das Recht auf Arbeit, von dem Rechte, sich mit grösserer se oder geringerer Aussicht auf Erfolg Arbeit zu suchen, scharf geschieden werden. In dem berühmten 1 vom 12. März, 1776, welches die Einführung der Gewerbe ath mard freiheit in Frankreich versuchte, spricht Ludwig XVI. oder richtiger Turgot von einem, Recht zu arbeiten", welches durch das Zunftsystem in seiner freien Ausübung nicht beeinträchtigt

rather

[ocr errors]

werden dürfe 12 gelegen die Anhänger der Zünfte

11 Die Diskussion über das Recht auf Arbeit, welche die französische Nationalversammlung am 12.-16. September und am 2. November 1848 beschäftigte, drehte sich namentlich um die Frage, ob nur das Recht auf Unterstützung, oder auch das Recht auf Arbeit anerkannt werden solle. Thiers sprach sich für das erstere, aber gegen das letztere aus (Girardin, Le droit au travail au Luxembourg et à l'assemblée nationale, 1849, Bd. 2, S. 231 ff.), und thatsächlich hat auch die Verfassung vom 4. November 1848, ähnlich wie die Constitution von 1793, nur das Recht auf Unterstützung (droit à l'assistance) gewährleistet. Es ist deshalb gewiss unrichtig, wenn einzelne Schriftsteller, z. B. Joseph Garnier, Le droit au travail à l'assemblée nationale, 1848, S. 385, beide Rechte identifizieren wollen.

12 Französisches Edikt aus dem Febr. 1776 im Recueil général des anciennes lois françaises von Jourdan, Decrusy und Isambert Bd. 23, S. 370 ff. (vgl. das Lit de justice zur Registrierung dieses Gesetzes vom 12. März 1776 a. a. O. S. 398 ff.): Dieu en donnant à l'homme des besoins, en lui rendant nécessaire la ressource du travail, a fait du droit de travailler la propriété de tout homme et cette propriété est la première, la plus sacrée et la plus imprescriptible de toutes. Vgl. auch den Recueil a. a. O. S. 374, 375.

[ocr errors]

gild member trade vielfach das Recht des Zunftmitgliedes, innerhalb seines Berufszweiges mit Ausschluss aller Anderen arbeiten zu können, als Recht auf Arbeit zu bezeichnen. 13 Beides ist gleich irrig: durch das Recht auf Arbeit wird den Staatsbürgern nicht die Befugnis Arbeit zu suchen, sondern Arbeit zu finden geConferred währleistet, mupt. right conception

with

in

all

Der richtige Begriff des Rechts auf Arbeit, soweit sich aus der schwankenden und unklaren Theorie und Praxis überhaupt ein sicheres Resultat gewinnen lässt, ist vielmehr folgender: by whi Kraft des Rechts auf Arbeit kann jeder arbeitsfähige Staatsbürger, der bei einem Privatunternehmer keine Arbeit findet, von dem Staate oder den staatlichen Verbänden (Bezirk, Ge meinde) verlangen, dass ihm die gewöhnliche Taglöhnerarbeit against payment zugewiesen werde.

[ocr errors]
[ocr errors]

gegen Zahlung des üblichen fore

Corporation

worker

Das Recht auf Arbeit unterscheidet sich also von dem Recht auf den vollen Arbeitsertrag dadurch, dass der Berechon Cir

Recht auf den Vohn (nicht den vollen Arbeitsertrag) ver

wage

tigte eben nur den Jaim Tangen

[ocr errors]

merely

ngen kann und dass ihm die Produktionsmittel nur zum Zweck der. Produktion für Rechnung des Staates überlassen heday speakers werden. Mit Unrecht haben deshalb mehrere Redner der fran"Fresch Nationalversammlung während der Diskussion über das Recht auf Arbeit (Note 11) angenommen, dass das Recht auf Arbeit zugleich auch das Recht auf das Kapital in sich

[ocr errors]

assumed

schliesst. 14 Im Gegenteild: Das Recht auf Arbeit hat lediglich

Grishng Complementat einen unser heutiges Vermögensrecht ergänzenden Charakter und es setzt die Existenz des individuellen Grund- und Kapitaleigentums geradezu Foraus. varaus - As semes

previousl

Durch diese Subsidiarität unterscheidet sich auch das Recht auf Arbeit vorzüglich von dem Recht auf Existenz.

[ocr errors]

13 Vgl. z. B. Marlo, Untersuchungen über die Organisation der Arbeit Bd. 2, 2. Aufl., 1884, S. 314 u. A.

101 Vgl. Émile de Girardin, Le droit au travail au Luxembourg et à l'assemblée nationale Bd. 2, 1849, S. 139, 321 (Reden von Barthe und Dufaure).

« ΠροηγούμενηΣυνέχεια »