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heutigen bureaukratisch-militärischen Formen abstreifen und der sich in eine Gesellschaft der Arbeiter verwandeln muss, ist das Erbrecht zu übertragen, während das Erbrecht der einzelnen Individuen, wie es unser heutiges Privatrecht kennt, zu beseitigen ist. 21 Durch das staatliche Erbrecht muss allmählich die ganze Masse der Produktionsmittel und der benützbaren Sachen auf friedlichem Wege an den Staat fallen. Die Staatsgewalt, welche nach der Ansicht des Saint-Simonismus eine theokratische Färbung haben soll, hat eine wirtschaftliche Centralbehörde (une banque unitaire, directrice) mit den erforderlichen Unterbehörden einzusetzen, welche über alle Reichtümer, über alle Produktionsmittel zu verfügen hätte. 22 Diese Centralbank hätte die Produktionsmittel den Fähigsten zum Zwecke der Produktion zuzuweisen, 23 doch würde diese nicht für die Rechnung der Produzenten erfolgen, welche vielmehr nur Anspruch auf ein bestimmtes Gehalt hätten. 24 Der SaintSimonismus trachtet also seinen obersten Grundsatz, dass Jeder nach seinen Fähigkeiten verwendet und nach seinen Leistungen belohnt werden soll, durch einen schrankenlosen, theokratisch gefärbten Staatssocialismus zu erreichen.

Die Saint-Simonistische Lehre wurde bald nach ihrer Entstehung durch eine Reihe von Schriften auch in Deutschland bekannt. Ich nenne von denselben nur die Werke von Carové, 25 Bretschneider 26 und Moritz Veit. 27 In diesen Schriften sind auch die oben dargelegten Ansichten der Saint

21 Exposition a. a. O. Bd. 41, S. 243.

22 Exposition S. 252—253, 271.

23 Exposition S. 303, 329.

24 Exposition S. 274.

25, Fr. Wilh. Carové, Der Saint-Simonismus und die neuere französische Philosophie. Leipzig, 1831.

26 K. G. Bretschneider, Der Saint-Simonismus und das Christentum, Leipzig, 1832.

27 Moritz Veit, Saint-Simon und der Saint-Simonismus. Allgemeiner Völkerbund und ewiger Frieden, 1834.

Simonisten über das Recht auf den vollen Arbeitsertrag kurz erwähnt. 28 Man kann deshalb wohl annehmen, dass die deutschen Schriftsteller, welche später die Saint-Simonistischen Theorien ohne wesentliche Abweichungen vortrugen (Rodbertus!), dieselben nicht etwa selbständig entdeckt, sondern ihren Vorgängern entnommen haben.

28 Carové S. 139 ff., Bretschneider S. 35 ff., Veit S. 156–178.

§. 7. Proudhon.1

Den Grundgedanken der Saint-Simonisten, dass jedes arbeitslose Einkommen, mag es in der Gestalt von Grundrente. oder Kapitalgewinn bezogen werden, ein Unrecht gegen die arbeitenden Klassen ist, hat auch Proudhon festgehalten. Nur ist seine Kritik der bestehenden Zustände viel energischer, seine Ausdrucksweise viel schroffer als jene der Saint-Simonisten. Man merkt an dem Tone seiner Schriften sofort, dass seine Polemik schon einen mächtigen Resonanzboden in den unzufriedenen Arbeitermassen besitzt. Origineller als in seiner Kritik ist Proudhon in den praktischen Massregeln, welche er zur Beseitigung des arbeitslosen Einkommens vorschlägt, obgleich auf sein Projekt einer Volksbank, wovon unten die Rede sein wird, die Arbeitstauschbank Owen's in London (s. unten §. 8) und die Tauschbank Mazel's in Marseille (1829-1845)2 nicht ohne Einfluss geblieben sein mögen.

Gleich zu Anfang seines ersten Hauptwerkes über das Eigentum beantwortet Proudhon die Frage: „Was ist das

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Vgl. über Proudhon jetzt vorzüglich die Schrift von Karl Diehl: P. J. Proudhon. Seine Lehre und sein Leben, 1. und 2. Abt., 1888-90, besonders II, S. 35 ff., S 176; ferner Arthur Mülberger, Studien über Proudhon, 1891.

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Vgl. Engländer, Geschichte der französischen Arbeiter-Associationen, Bd. 4, 1864, S. 62, 76 ff., und Mazel, Code social, 1843, S. 59 ff., 106 ff.

3 P. J. Proudhon, Qu'est-ce que la propriété, ou recherches sur

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Eigentum", durch die bekannte Formel: „Das Eigentum ist Diebstahl" (La propriété c'est le vol). In ähnlicher Weise hatte sich übrigens in Betreff des Eigentums schon im Jahre 1780 der spätere Führer der Girondisten, Brissot, in seiner Schrift über das Eigentum und den Diebstahl, ferner Babeuf in dem Tribun du peuple geäussert. Proudhon setzt das Unrecht, welches nach seiner Ansicht in dem Bestand des Eigentums liegt, sehr ausführlich auseinander, nennt das Eigentum mörderisch, tyrannisch und erklärt es aus allen diesen Gründen für „unmöglich“.6

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Auch das Recht der Arbeiter auf den vollen Arbeitsertrag die positive Kehrseite dieser heftigen Kritik des Privateigentums ist bei Proudhon klarer als bei den Saint

und er

Simonisten ausgesprochen. Proudhon behauptet glaubt damit etwas Neues auszusprechen dass der Arbeiter, selbst nach Empfang des Lohnes, ein natürliches Eigentums

le principe du droit et du gouvernement, 1840, ferner Lettre à M. Blanqui sur la propriété. Deuxième mémoire 1841. Avertissement aux propriétaires ou lettre à M. Considérant, etc., 1841. Die beiden ersten Schriften bilden den ersten Band der sämtlichen Werke, die bei Lacroix erschienen sind.

4 Proudhon, Oeuvres complètes Bd. 1, S. 13.

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5 Brissot, Sur la propriété et sur le vol, S. 63 des Brüsseler Abdrucks (oben §. 3, Note 5): Si quarante écus sont suffisants pour conserver notre existence, posséder 200 mille écus est un vol évident. . . . S. 64. Cette propriété exclusive est un délit véritable contre la nature. . . S. 108. Le voleur dans l'état de nature est le riche, c'est celui qui a du superflu; dans la société, le voleur est celui qui dérobe à ce riche. Ebenso bemerkt Babeuf, Tribun du peuple, Bd. 2, S. 102 (an IV) que... tout ce qu'un membre du corps social a audessus de la suffisance de ses besoins de toute espèce et de tous les jours, est le résultat d'un vol fait aux autres co-associés, qui en prive nécessairement un nombre plus ou moins grand de sa cote-part dans les biens communs. Eine ganz ähnliche Aeusserung findet sich auch schon bei Locke, Two treatises of government II, 46.

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6 Proudhon, Qu'est-ce que la propriété? Ch. 4.

recht an der von ihm produzierten Sache behält." Sieht man von der unjuristischen Ausdrucksweise ab, deren sich Proudhon hier wie an zahlreichen anderen Stellen seiner Werke bedient, so erscheint gleich in seinem ersten Hauptwerk das Recht des Arbeiters auf den vollen Arbeitsertrag ausgesprochen.

Eine einfache Konsequenz dieses Standpunktes ist es nun auch, dass Proudhon in seiner Schrift über die Tauschbank 8 (1849) alles arbeitslose Einkommen für ein Unrecht erklärt und es als eine blosse Steuer hinstellt, welche die Grund- und Kapitaleigentümer, ohne persönliche Gegenleistung, kraft ihrer gesetzlichen Machtstellung von den arbeitenden Klassen einheben, um diesen überhaupt nur die produktive Arbeit zu gestatten. Er will in dieser Schrift die gefährliche Formel: La propriété c'est le vol, welche er vor fast einem Jahrzehnt aufgestellt hatte, nicht wiederholen, 10 aber er erhebt gleichwohl gegen das Eigentum mit allen seinen Konsequenzen feierlichen Widerspruch. 11

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Proudhon ist also ein heftiger Gegner des Pivateigentums in seiner heutigen Gestalt, er hält aber auch jede Gattung der Gütergemeinschaft, auf welche der Socialismus nach seiner

7 Proudhon, Bd. 1, S. 91. Voici ma proposition: Le travailleur conserve, même après avoir reçu son salaire, un droit naturel de propriété sur la chose qu'il a produite.

8 Proudhon, Résumé de la question sociale, banque d'échange, 1849, abgedruckt in den sämtlichen Werken Bd. 6.

9 Proudhon a. a. O. Oeuvres complètes Bd. 6, S. 174: La propriété... est le veto mis sur la circulation par les détenteurs de capitaux et d'instruments de travail. Pour faire lever ce veto et obtenir passage, le consommateur producteur paie à la propriété un droit qui, suivant la circonstance et l'objet, prend tour-à-tour les noms de rente, fermage, loyer, intérêt de l'argent, bénéfice, agio, escompte, commission, privilége, monopole, prime, cumul, sinécure, pot-de-vin, etc. etc.

10 Oeuvres complètes, Bd. 6, S. 148.

11 Oeuvres complètes, Bd. 6, S. 174.

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