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Erster Abschnitt.
Geschichtliche Einleitung. §§ 1-12.

Zweiter Abschnitt.

Die heutigen Zustände.

Erfter Titel.

Die Religionsfreiheit der Einzelnen. §§ 13 f.

Erstes Kapitel. Die Bedeutung der Garantie der Religionsfreiheit. § 13.

Zweites Kapitel. Die Beschränkung der Religionsfreiheit durch das Christenthum. §§ 14-16.

Drittes Kapitel. Die Beschränkung der Religionsfreiheit durch Rechtsinstitute und Rechtsfäße. §§ 17-55.

I. Vorbemerkung. § 17.

II. Die Eidespflicht. § 18.

III. Die Wehrpflicht. § 19.

IV. Das Verbot der Polygamie. § 20-22.

V. Die religiösen Bedingungen der Fähigkeit vor Gericht als
Zeuge aufzutreten. §§ 23-25.

VI. Die obligatorische Sonntagsfeier. §§ 26-34.

VII. Verbot der Störung gottesdienstlicher Versammlungen (Dis

turbing religious meetings). §§ 35-37.

VIII. Die Bestrafung der Blasphemie. §§ 38-39.

IX. Die konfessionslosen öffentlichen Schulen. §§ 40-48.

1. Das Verhältniß der öffentlichen Schulen zu der Religionsfreiheit überhaupt. §§ 40-41.

2. Die Vorgänge im Staate Neu-York. §§ 42-46. 3. Die Vorgänge im Staate Ohio. § 47.

4. Schlußbemerkung.

X. Offizielle gottesdienstliche Handlungen. §§ 49-50.
XI. Die Sorge für die religiösen Bedürfnisse der im Dienste
oder unter der Obhut des Staates stehenden Personen.
§§ 51-54.

XII. Die aus früherer Zeit herrührenden Fonds für öffentliche
Zwecke. § 55.

Bweiter Titel.

Die rechtlichen Verhältnisse der kirchlichen Körperschaften. §§ 56 f.

Erstes Kapitel. Die Kirchenhoheit des Staates. §§ 56-73.
I. Die Regel. §§ 56-60.

II. Die Ausnahmen vom gemeinen Recht. §§ 61-73.
1. Das Vermögens-Marimum. §§ 61-66.

2. Beschränkung des Rechts, firchlichen Anstalten Ver-
mächtnisse zuzuwenden. § 67.

3. Die Steuerfreiheit des Kirchengutes. § 68.

4. Die Privilegien der Geistlichen. § 69.

5. Die Verwendung der Geistlichen für die Zwecke des Staates. § 70.

6. Das Kirchengebet für die Regierung. § 71.

7. Der politische Test-Eid der Geistlichen. §§ 72 u. 73.

Zweites Kapitel. Die Kirchengewalt. §§ 74-90.

Drittes Kapitel. Der Organismus der Kirchen. §§ 91-100.

I. Die katholische Kirche. §§ 91-93.

II. Die protestantisch-bischöfliche Kirche. §§ 94 u. 95.

III. Die Presbyterianer. § 96.

IV. Die Methodisten. §§ 97-99.

V. Verschiedene andere Denominationen. § 100.

Viertes Kapitel. Die privatrechtlichen Verhältnisse. §§ 101–133.

I. Die Stiftungen. §§ 101-104.

II. Die Inkorporation. §§ 105-115.

III. Die inkorporirten Kongregationen. §§ 116-129.

1. Die Kongregation. §§ 116 u. 117.

2. Die Mitglieder der Kongregationen. §§ 118-123.

3. Die Trustees. §§ 124 u. 125.

4. Die Geistlichen. §§ 126 u. 127.

5. Die Auflösung oder Spaltung der Kongregation. §§ 128-129.

IV. Die Begräbnißvereine. §§ 130 u. 131.

V. Die Denominationen, ihre Organe u. Anstalten. §§ 132 u.133.

Schlußwort. § 134.

Anmerkungen und Beilagen.

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Erster Abschnitt.

Geschichtliche Einleitung. "

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§ 1.

Die Prinzipien der Religionsfreiheit und der Trennung von Kirche und Staat, welche gegenwärtig in den Vereinigten Staaten von Nordamerika mit großer Konsequenz durchgeführt sind, können keineswegs als althergebracht bezeichnet werden. Besonders in dem puritanischen Neu- England wur=' den Katholiken, Quäker, Baptisten, Anabaptisten u. s. f. mit einer an Grausamkeit grenzenden Härte behandelt. Es bestand dort eine Theokratie, unter welcher selbst ein Theil der puritanischen Bevölkerung zu leiden hatte. Nur die Mitglieder der Kirche konnten politische Rechte ausüben. Ueber die Aufnahme in die Kirche, also auch über das Aktivbürgerrecht, entschieden in legter Instanz die Geistlichen, die nur denjenigen den Eintritt gestatteten, welche sich über ihre geistige Wiedergeburt durch Einsendung eines schriftlichen, zur Vorlesung in der Kirche bestimmten Glaubensbekenntnisses ausgewiesen hatten. Es wurde zwischen der Kirche (church) und der Gemeinde (parish oder congregation) unterschieden. Zur Leztern gehörten auch

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