Die Durchsetzung öffentlichrechtlicher Forderungen ausländischer Staaten durch deutsche Gerichte

Εξώφυλλο
Mohr Siebeck, 2006 - 464 σελίδες
English summary: Anatol Dutta studies whether or not domestic courts should be allowed to enforce claims based on penal, revenue or other public laws of foreign states. Up to now, the answer to this has always been in the negative, the reason for this being a principle establishing the non-enforceability of such claims, in common law the so-called Revenue Rule. The author first analyzises this principle from a comparative perspective, after which he illustrates the the legal inadequacies of the non-enforceability principle. Although at first sight, the Revenue Rulemight seem justified by international law and constitutional law, neither of these grounds legitimate its application. Similarly, national procedural law fails to provide a basis for the Revenue Rule, in particular because international conventions as well as EC and EU law oblige the states to enforce some of their public law claims mutually. As the Revenue Rule does not act to bar the enforcement of public law claims, the author concludes by examining the conditions under which a court should enforce a foreign public law claim. German description: Anatol Dutta untersucht, ob inlandische Gerichte offentlichrechtliche Forderungen auslandischer Staaten, etwa fremde Steuerforderungen, durchsetzen durfen. Dies wird bisher nahezu weltweit unter Berufung auf einen angeblichen Grundsatz der gerichtlichen Nichtdurchsetzbarkeit fremder offentlichrechtlicher Forderungen verneint. Zunachst stellt der Autor rechtsvergleichend diesen traditionellen Nichtdurchsetzungsgrundsatz sowie seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen dar. Anschliessend wendet er sich einer rechtlichen Kritik des Nichtdurchsetzungsgrundsatzes zu. Er zeigt auf, dass der Nichtdurchsetzungsgrundsatz gerade vor dem Hintergrund der Globalisierung nicht nur rechtspolitisch verfehlt ist, sondern sich auch de lege lata nicht halten lasst. Volkerrechtliche und verfassungsrechtliche Grunde konnen den Nichtdurchsetzungsgrundsatz nur auf den ersten Blick rechtfertigen. Auch auf der Ebene des nationalen einfachen Rechts lasst sich der Nichtdurchsetzungsgrundsatz nicht begrunden. Vor allem ist zu beachten, dass der Spielraum fur einen Nichtdurchsetzungsgrundsatz im nationalen Recht durch das Volkervertrags- und Europarecht stark eingeschrankt ist, die beide eine gegenseitige Durchsetzung von zahlreichen offentlichrechtlichen Forderungen vorsehen. Angesichts der fehlenden rechtlichen Basis fur den Nichtdurchsetzungsgrundsatz entwickelt der Autor abschliessend Durchsetzungsregeln, die bestimmen, unter welchen Voraussetzungen inlandische Gerichte fremde offentlichrechtliche Forderungen durchsetzen sollten.

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Περιεχόμενα

Einleitung
1
Teil
13
Die kontinentale Rechtspraxis
22
Konturen des Nichtdurchsetzungsgrundsatzes
28
Treffen einer Maßnahme die kausal für die Erfüllung einer
35
Teil
39
ausländischen Eingriffsrechts
76
Kausale Maßnahme des inländischen Gerichts
96
Keine Verankerung des Nichtdurchsetzungsgrundsatzes im
291
Forderungsdurchsetzbarkeit
294
Ergebnis
303
Teil
306
Als Ausprägung eines Prinzips dass Hoheitsinteressen
312
b Ausnahmsweise Nichtförderung fremder
331
3 Folgerungen
338
Drittstaaten
355

b Bloße Erhöhung der Durchsetzungswahrscheinlichkeit
111
Rechtsfolge
122
Verbürgung der Gegenseitigkeit
132
Kritik des Nichtdurchsetzungsgrundsatzes
143
cc Rechtsfolgen einer etwaigen Verletzung
167
Ergebnis
176
Die verfassungsrechtliche Kompetenz der dritten Gewalt
194
bb Ausnahme bei der gerichtlichen Durchsetzung
202
schädlich
213
durch außenpolitischen Vorbehalt
220
Eingeschränkter Spielraum für einen einfachrechtlichen
232
b Verwaltungsvollstreckungshilfe
241
c Art 10 EG und die akzessorische Funktionssicherung
264
Allgemeine Grundzüge des internationalen Rechts der fremden
359
Verfahrensrechtliche Aspekte
364
Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte
373
Verfahren oder Entscheidung im Ausland
380
bb Verwaltungsvollstreckungshilfe weniger sicher
389
Kollisionsrechtliche Aspekte
393
Reichweite
401
Die Anwendung des ausländischen öffentlichen Recht
407
Ergebnis
429
Ergebnisse
431
Sachregister
457
Πνευματικά δικαιώματα

Συχνά εμφανιζόμενοι όροι και φράσεις

Σχετικά με τον συγγραφέα (2006)

Anatol Dutta, Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaft an der Universitat Munchen; M. Jur. an der University of Oxford; 2006 Promotion; Assistent am MPI fur auslandisches und internationales Privatrecht in Hamburg.

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